Impressum
{{PLATZHALTER}} müssen durch die
echten Angaben ersetzt und die Pflichtangaben anwaltlich geprüft werden.
Nicht zutreffende Abschnitte ersatzlos löschen – ein unvollständiges oder
falsches Impressum ist abmahnfähig.
Angaben gemäß § 5 DDG
MCC Solutions GmbH{{STRASSE_HAUSNUMMER}}
{{PLZ}} {{ORT}}
Deutschland
Ladungsfähige Anschrift – ein Postfach genügt nicht.
Vertreten durch
{{VERTRETUNGSBERECHTIGTE_PERSONEN}}
Bei einer GmbH: alle Geschäftsführer:innen namentlich; bei einer AG der Vorstand; bei einer UG zusätzlich die Rechtsform „UG (haftungsbeschränkt)“.
Kontakt
Telefon: {{TELEFON}}
E-Mail: {{EMAIL}}
§ 5 DDG verlangt neben der E-Mail-Adresse einen zweiten Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (Telefon oder ein Kontaktformular mit zugesagter kurzer Reaktionszeit). Die E-Mail-Adresse allein reicht nach der Rechtsprechung nicht.
Registereintrag
Registergericht: {{REGISTERGERICHT}}
Registernummer: {{HRB_NUMMER}}
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: {{UST_IDNR}}
Nur die USt-IdNr. angeben – die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Ist keine USt-IdNr. vorhanden, diesen Abschnitt löschen.
Aufsichtsbehörde
{{AUFSICHTSBEHOERDE_ODER_ABSCHNITT_LOESCHEN}}
Nur bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten anzugeben. Für reine Software-/Hosting-Leistungen in der Regel nicht einschlägig – dann diesen Abschnitt löschen. Zu prüfen ist, ob der Dienst regulatorisch als Medizinprodukt bzw. dessen Zubehör eingestuft wird; in dem Fall kommen weitere Pflichtangaben hinzu.
Berufsrechtliche Angaben
{{BERUFSRECHT_ODER_ABSCHNITT_LOESCHEN}}
Nur für reglementierte Berufe (Kammerzugehörigkeit, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, Fundstelle der berufsrechtlichen Regelungen). Sonst löschen.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
{{VERANTWORTLICHE_PERSON}}
{{STRASSE_HAUSNUMMER}}, {{PLZ}} {{ORT}}
Erst erforderlich, sobald journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden (Blog, News, Magazin). Reine Produkt- und Anwendungsseiten brauchen die Angabe nicht – dann löschen.
Verbraucherstreitbeilegung
{{VSBG_ERKLAERUNG}}
Nach § 36 VSBG ist zu erklären, ob zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Bereitschaft besteht oder nicht. Die Pflicht trifft Unternehmen mit
mehr als zehn Beschäftigten (Stichtag 31. Dezember des Vorjahres).
Kein Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS): Die
Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt, der früher übliche
Hinweis ist gegenstandslos und sollte nicht übernommen werden.
Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung.